Versicherung
Versicherungsschutz
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Unfallversicherung
Fahrzeuge und Fahrten
Nach dem bisherigen Website-Stand besteht für Fahrzeuge von Mitgliedern der Zeitbanken Lengau, Pöndorf, Fornach und Lochen am See im Rahmen einer Zeitbanktätigkeit eine Vollkaskoversicherung.
Höchstentschädigung: 20.000 €
Selbstbehalt: 400 €
Fahrzeuge, die bereits privat vollkaskoversichert sind, sind nach bisherigem Stand von dieser zusätzlichen Deckung ausgenommen.
Die Fahrzeugdeckung ist vereinsabhängig. Sofern der jeweilige Verein eine entsprechende Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, werden dafür die Fahrzeugdaten benötigt. Die bisherige Website bittet Mitglieder, diese Daten aktuell zu halten beziehungsweise zu ergänzen.
Wichtige Regeln zum Versicherungsschutz
Die Versicherung wird über den Mitgliedsbeitrag mitfinanziert. Wird der Mitgliedsbeitrag nach den vorgesehenen Regeln teilweise durch Arbeitsstunden ersetzt, ist der Versicherungsanteil weiterhin in Euro zu bezahlen.
Nach dem bisherigen Regelwerk entfällt der Versicherungsschutz, wenn für geleistete Arbeitsstunden Geld angenommen wird. Vereinbarter Auslagenersatz, etwa für Benzin oder Material, ist davon zu unterscheiden.
Häufige Fragen
Welche Versicherungen bestehen?
Nach dem bisherigen Website-Stand bestehen eine Vereinshaftpflicht einschließlich Tätigkeitsschaden mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. €, ein Rechtsschutz mit 100.000 € sowie eine Unfallversicherung mit 75.000 € bei Invalidität und 5.000 € bei Unfalltod.
Sind Fahrzeuge bei Zeitbanktätigkeiten versichert?
Nach bisherigem Stand besteht für Fahrzeuge von Mitgliedern der Zeitbanken Lengau, Pöndorf, Fornach und Lochen am See bei Zeitbanktätigkeiten eine Vollkaskoversicherung. Die Höchstentschädigung beträgt 20.000 €, der Selbstbehalt 400 €. Bereits privat vollkaskoversicherte Fahrzeuge sind von dieser zusätzlichen Deckung ausgenommen. Die Fahrzeugdeckung ist vereinsabhängig.
Sind alle Vereine gleich versichert?
Die Fahrzeug-Vollkaskoversicherung ist vereinsabhängig und besteht nach bisherigem Stand nicht bei allen Vereinen. Auf der bisherigen Website werden dafür Lengau, Pöndorf, Fornach und Lochen am See genannt. Welche Regelungen für deine örtliche Zeitbank gelten, erfährst du bei deinem Verein.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Bitte nimm bei einem Schadensfall möglichst rasch Kontakt mit deiner örtlichen Zeitbank auf. Dort erhältst du die Informationen zum weiteren Vorgehen.
